Wertermittlung und Gutachten zu Grundstücks- und Immobilien oder Beleihungswert und einiges mehr.WERTERMITTLUNG

WERTERMITTLUNG

WERTERMITTLUNG

Eine Immobilien-Wertermittlung kann in einer Vielzahl von Anlässen bei Finanz-, Steuer- und Rechtsfragen erforderlich sein: An- oder Verkauf, Zwangsversteigerung, Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Kreditvergabe, Geschäftsübergabe oder Mieterhöhung.

Unsere Gutachten zur Grundstücks- und Immobilienbewertung ermitteln den Verkehrswert (Marktwert) oder Beleihungswert eines Grundstückes bzw. einer Immobilie zu einem bestimmten Bewertungsstichtag. In die Berechnung des Verkehrswerts einer Immobilie fließen die Lage, die Größe, der Bauzustand und die Ausstattung mit ein.

Die Begriffe Verkehrswert und Marktwert im Immobilienbereich werden gesetzlich synonym verwendet und bezeichnen den aktuellen Wert einer Immobilie. Der Verkehrswert ist eine objektive Bewertungsgrundlage für den Wert einer Immobilie und gibt den voraussichtlich am Markt erzielbaren Kauf-/Verkaufspreis wieder. Der letztendlich realisierte Marktpreis kann den Verkehrswert übersteigen.

Markt- und Verkehrswert

Aus dem Grundstückswert und dem Wert der Bebauung wird der Verkehrswert ermittelt. Der Verkehrswert ist der Basiswert für Berechnungen von Beleihungs- und Marktwerten sowie für die Beantwortung rechtlicher oder steuerlicher Fragen.

Markt- und Verkehrswert

Aus dem Grundstückswert und dem Wert der Bebauung wird der Verkehrswert ermittelt. Der Verkehrswert ist der Basiswert für Berechnungen von Beleihungs- und Marktwerten sowie für die Beantwortung rechtlicher oder steuerlicher Fragen.

Beleihungswert

Ein substantiiertes Verkehrswertgutachten ist erforderlich, um die Höhe des Beleihungswerts einer Immobilie festzustellen. Der festgestellte Beleihungswert kann von Kreditinstitut zu Kreditinstitut variieren und darf den nach anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.

Beleihungswert

Ein substantiiertes Verkehrswertgutachten ist erforderlich, um die Höhe des Beleihungswerts einer Immobilie festzustellen. Der festgestellte Beleihungswert kann von Kreditinstitut zu Kreditinstitut variieren und darf den nach anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.

Wertermittlungsverfahren

Zur Ermittlung von Grundstücks- und Immobilienwerten stehen verschiedene Wertermittlungsverfahren zur Auswahl, die einzeln oder kombiniert angewendet werden können:

  • das Vergleichswertverfahren
  • das Ertragswertverfahren
  • das Sachwertverfahren

Die Kosten für eine Wertermittlung richten sich nach dem erforderlichen Stundenaufwand des Sachverständigen und nicht der Größe und dem Wert der Immobilie. Dadurch ist eine transparente und kostengünstige Honorarrechnung möglich..

Wertermittlungsverfahren

Zur Ermittlung von Grundstücks- und Immobilienwerten stehen verschiedene Wertermittlungsverfahren zur Auswahl, die einzeln oder kombiniert angewendet werden können:

  • das Vergleichswertverfahren
  • das Ertragswertverfahren
  • das Sachwertverfahren

Die Kosten für eine Wertermittlung richten sich nach dem erforderlichen Stundenaufwand des Sachverständigen und nicht der Größe und dem Wert der Immobilie. Dadurch ist eine transparente und kostengünstige Honorarrechnung möglich..

SCHADENSERMITTLUNG

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BEWEISSICHERUNG

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